Berechnung der anteiligen Urlaubstage nach deutschem Arbeitsrecht
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit). Vor Ablauf der Wartezeit entsteht für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs.
Besteht das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr, so hat der Arbeitnehmer für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs.
Die Berechnung erfolgt nach der "Zwölftel-Regelung": Für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr steht dem Arbeitnehmer 1/12 des Jahresurlaubs zu. Bruchteile von Monaten werden nicht berücksichtigt, es sei denn, es handelt sich um einen unvollständigen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis beginnt oder endet.